Donnerstag, 15. April 2010

5. Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung

Die Entwicklung der städtischen Selbstverwaltung seit dem 11. Jh. war nicht in allen Städten gleich.

11. Jahrhundert:
Die Stadt wurde durch den Stadtherrn verwaltet. Der Stadtherr setzte Burggrafen, Vogt und weitere Beamte ein. Diese verwalteten die Stadt im Namen des Stadtherrn. Die Stadtbewohner hatten keine politischen Rechte.

12. Jahrhundert:
Die Stadtbewohner hatten immer noch kein Wahlrecht, die Patrizier (reiche Einwohner) durften die Ratsherrn wählen. Die Ratsherrn wiederum durften den Bürgermeister wählen.
Bürgermeister und Ratsherrn erntschieden über Steuer, Verteidigung, Polizei, Zoll, Gericht, Markt u.a.
Die Stadt durfte sich nach einer Auseinandersetzung mit dem Stadtherrn selbst verwalten.

14. Jahrhundert
Die Stadtbewohner durften immer noch nicht wählen, dafür die Patrizier und die Zunftmitglieder. Diese wählten wiederrum die Ratsherren. Der Bürgermeister wurden dann wie im 12. Jh. von den Ratsherren gewählt. Die Selbstverwaltung wurde nach den Zunftkämpfen eingeführt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen