- handwerkliche und gewerbliche Produktion
- nur wenige Bauern
- Verteilung der Waren zwischen Stadt und Land auf Märkten
- hat ihr eigenes Gericht und eigene Verwaltung
- der Stadtherr verlieh den Bürgern Privilegien, z. B. Zollrecht oder Gerichtsrecht
- die Bürger waren frei, mussten also keine Frondienste leisten, dürfen ohne Genehmigung heiraten, ihren Besitz verkaufen, den Wohnsitz wechseln...
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