Das städtische Bürgertum war ein privilegierter Stand, dies bedeutet kurz gesagt, dass jeder Stadtbewohner ein freier Bürger war. Stadtbürger druften also nicht vor fremde Gerichte gezogen werden, durften ohne Genehmigung eines Herrn heiraten, musste keinen Frondiest leisten und ohne Einschränkung ihren Besitz verkaufen, vererben oder ihren Wohnsitz wechseln. Doch wollte ein Bauer seinen Grundherren verlassen, so musste er ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben ohne, dass sein Herr Anspruch auf ihn erhob. Deshalb flüchteten viele Bauern (allgem. Landarbeiter) in die Städte. Daher folgt auch der Spruch "Stadtluft macht frei".Donnerstag, 15. April 2010
4. "Stadtluft macht frei"
Das städtische Bürgertum war ein privilegierter Stand, dies bedeutet kurz gesagt, dass jeder Stadtbewohner ein freier Bürger war. Stadtbürger druften also nicht vor fremde Gerichte gezogen werden, durften ohne Genehmigung eines Herrn heiraten, musste keinen Frondiest leisten und ohne Einschränkung ihren Besitz verkaufen, vererben oder ihren Wohnsitz wechseln. Doch wollte ein Bauer seinen Grundherren verlassen, so musste er ein Jahr und einen Tag in der Stadt leben ohne, dass sein Herr Anspruch auf ihn erhob. Deshalb flüchteten viele Bauern (allgem. Landarbeiter) in die Städte. Daher folgt auch der Spruch "Stadtluft macht frei".
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